Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen

Obwohl den WTO-Prinzipien des freien Marktes verpflichtet schalten sich Regierungen häufig durch die Einführung protektionistischer Maßnahmen in das Wirtschaftsleben ein, um auf diesem Wege die heimische Industrie und nationale Handelsinteressen zu schützen. Eine Vielzahl an Ländern, einschließlich die EU, verhängen hohe Abgaben auf Produkte, von denen sie glauben, dass diese zu Dumpingpreisen auf ihren heimischen Märkten verkauft und/oder von ausländischen Regierungen durch unfaire Subventionspraktiken unterstützt werden, und somit die nationalen Industrien und Märkte aushöhlen. Antidumping, Antisubvention sowie Schutzmaßnahmen können enorme Folgen für international tätige Unternehmen, die Wirtschaft sowie den Welthandel haben.

Ermittlungen von OLAF und die Verhängung von Antidumping- und Antisubventionszöllen

Diese Maßnahmen waren das Ergebnis der Beschwerden, die in der EU ansässige Industrien bei der Europäischen Kommission eingereicht hatten. Im Anschluss an die Einführung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen entstand jedoch häufig der Verdacht, dass die Nicht-EU-Unternehmen einfache oder ausgefeiltere Vorgehen und Taktiken anwenden, mit denen sie diese Zusatzzölle vermeiden und dadurch die Maßnahmen, mittels welche ein durch Dumping und sonstige unerwünschten Praktiken verursachter unfairer Wettbewerb und die damit verbundenen Verzerrungen umgehen.

In Fällen wie diesen wird von der Europäischen Kommission regelmäßig das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) mit Ermittlungen dahingehend beauftragt, ob Zölle tatsächlich durch Umgehung, Umladung, Falschklassifizierung, Unterbewertung oder die Verlegung der Produktion in Drittländer vermieden werden und seine Ergebnisse in einem Bericht herauszugeben. Kommt OLAF bei seinen Ermittlungen zu dem Schluss, dass Zölle tatsächlich vermieden werden, gibt das Amt für die Zollbehörden in den EU-Mitgliedstaaten „Empfehlungen“, zusätzliche Zollforderungen aufzuerlegen und die Importeure mit Zöllen zu belegen. Und da die Wertsätze in der Regel hoch sind, können diese Forderungen ggf. Beträge in beträchtlicher Höhe umfassen. Natürlich gibt es Betrugsfälle, aber in der Praxis unterlaufen sowohl OLAF als auch den nationalen Zollbehörden manche Fehler. Sowohl in gutem Glauben handelnde Importeure als auch die Importdienstleistungen anbietenden Logistikunternehmen können Opfer von Betrügern oder von unberechtigterweise von den Zollbehörden verhängten Zusatzzöllen werden.

Da ein erheblicher Prozentsatz aller EU-Importe in den Niederlanden zum freien Verkehr angemeldet wird, spielt der dortige Zoll bei der Erhebung der mutmaßlich hinterzogenen Zölle oft eine wesentliche Rolle.

Ploum – In den Niederlanden führende Praxis für Antidumping und Antisubvention

Unsere Praxisgruppe Zoll, Handel & Logistik befasst sich mit der vollen Bandbreite internationaler Handelsangelegenheiten, einschließlich Zollarbeit, Antidumping, Antisubvention und Schutzmaßnahmen sowie Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollangelegenheiten.

Im Laufe der vergangenen Dekade bestand eine Hauptarbeit unseres Teams in der Befassung mit Antidumping- und Antisubventionszöllen, welche vom niederländischen Zoll auf den Import von angeblich aus China stammenden und über Freihandelszonen in Taiwan umgeschlagenen Solarpaneelen erhoben wurden. Zudem verteidigen unsere Zollexpertinnen und -experten zurzeit mehrere Hersteller/Exporteure von Solarpaneelen aus China und deren mit ihnen verbundenen Unternehmen in der EU gegen umfangreiche Nachforderungen für Antidumping- und Antisubventionszölle, welche aufgrund einer angeblichen Verletzung der Mindestpreisverpflichtung (MEP), der anschließenden Rücknahme dieser sowie der Ungültigerklärung von Verpflichtungsrechnungen rückwirkend verhängt wurden.

In enger Zusammenarbeit mit sowohl Handelsanwälten als auch Strafverteidigern in Brüssel und (anderen) EU-Mitgliedsstaaten sammelte unser Zollteam umfangreiche Erfahrungen bei der Bearbeitung von Fällen, in welchen vom niederländischen Zoll Antidumping- und Antisubventionszölle verhängt werden; oft nach einer Untersuchung und einem Bericht des Amtes für Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission (OLAF), in dem den Zollbehörden der Mitgliedsstaaten die Einführung und Erhebung von Zöllen „empfohlen“ wird.

Neben diesen Solarpaneel-Fällen waren und sind wir zudem weiterhin an einer erheblichen Anzahl von Antidumping-Verfahren beteiligt, welche sich mit anderen Produktkategorien, wie z. B. Biodiesel, Befestigungselemente, Knoblauch, Fahrräder, Stahlprodukte, Handgabelhubwagen und Energiesparlampen befassen.

Das Team für Zoll, Handel & Logistik von Ploum ist in der einzigartigen Lage, Im- und Exporteure, Hersteller sowie Logistikdienstleister dabei zu helfen, die aus den Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen hervorgehenden komplexen regulatorischen komplexen Zusammenhänge zu verstehen und durch diese zu begleiten. Wir beraten Sie über den nicht-präferenziellen Ursprung, die Klassifikation, Bewertung sowie den Vertragsabschluss. Wir verteidigen Unternehmen gegen Zollforderungen und sind überdies erfahren im Führen von zivilrechtlichen Regressklagen.

Was sind Antidumpingmaßnahmen?

Ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen vollzieht „Dumping“, wenn es ein Produkt zu einem Preis unterhalb seines Normalwertes exportiert und zwar entweder auf der Grundlage der Preise auf dem heimischen Markt oder der Produktionskosten und des Gewinns. Bei einem Antidumpingzoll handelt es sich um einen protektionistischen Zolltarif, welchen die EU auf Exporte aus Drittländern, von welchen sie einen Verkauf unterhalb des üblichen Marktpreises annimmt, ggf. auferlegen kann.

Die Europäische Kommission hat die Befugnis, um die Notwendigkeit von Antidumpingzöllen zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu verhängen. Untersuchungen werden häufig nach Einreichung von Beschweren durch in der EU ansässigen Hersteller des betroffenen Produktes eröffnet, wenn ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass tatsächlich ein Dumping stattfindet und zu Schäden führt. Eine Antidumpingmaßnahme kann jedoch ggf. nur dann in Kraft treten, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen einwandfrei nachgewiesen worden sind:

  • Dumping durch Hersteller im betreffenden Exportland;
  • bringt der EU-Industrie wesentlichen Schaden bei;
  • Bestehen eines kausalen Zusammenhanges zwischen Dumping und Schaden sowie
  • die Maßnahmen widersprechen nicht den Interessen der EU.

Die Einführung von Antidumpingmaßnahmen erfolgt in der Regel in der Form eines Wertzolls. Darüber hinaus können, wie bei den Importen der chinesischen Solarpaneele gesehen, ggf. auch Preisverpflichtungen vorgeschlagen und angenommen werden. Die Antidumpingmaßnahmen müssen im Einklang mit den in der Antidumpingverordnung festgelegten Grundregeln und Vorschriften stehen, durch welche die im Antidumping-Übereinkommen der WTO international geltenden Regelungen umsetzt werden.

Was sind Antisubventionsmaßnahmen?

Bei Subventionen handelt es sich um finanzielle Beihilfen der öffentlichen Hand, mit denen Industrien unterstützt werden. In unfairer Art und Weise von ausländischen Regierungen gewährte Subventionen, mit welchen konkurrierende Industrien in Drittländern unterstützt werden, gelten jedoch als Verursacher eines unfairen Wettbewerbs, der sowohl zu Verzerrungen auf dem EU-Markt als auch Schaden für die EU-Industrie führt. Daher kann die EU im Rahmen ihrer Antisubventionsverordnung Antisubventionszölle verhängen, um auf diesem Wege einer Subvention entgegenzuwirken, insofern diese sich auf ein bestimmtes Unternehmen, eine Unternehmensgruppe oder einen Industriebereich beziehen.

Die Eröffnung von Antisubventionsuntersuchungen erfolgt nach der Einreichung von Beschwerden mit ausreichenden Beweisen über die Subvention und den durch sie verursachten Schaden.

Eine Antisubventionsmaßnahme kann jedoch ggf. nur dann in Kraft treten, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen einwandfrei nachgewiesen worden sind:

  • Subvention;
  • bringt der EU-Industrie wesentlichen Schaden bei;
  • Bestehen eines kausalen Zusammenhanges zwischen Subvention und Schaden sowie
  • die Maßnahmen widersprechen nicht den EU-Interessen.

Was sind Schutzmaßnahmen?

Schutzmaßnahmen werden bei Umständen getroffen, in denen eine EU-Industrie sich einem unvorhergesehenen, scharfen und plötzlichen Anstieg an Importen gegenübersieht. Sie haben zum Ziel, der betroffenen Industrie eine vorübergehende Atempause zu verschaffen und die notwendigen Anpassungen sowie Restrukturierungen vornehmen zu können. Für die Einführung solcher Schutzmaßnahmen gelten jedoch strenge Bedingungen, da ein unfairer Handel noch keine Vorbedingung für die Entscheidung, sie einzuführen, darstellt.

Vorher muss die EU feststellen, dass der Anstieg von Importen:

  • scharf und plötzlich ist;
  • die Folge unvorhergesehener Entwicklungen ist;
  • der heimischen Industrie erheblichen Schaden zufügt (oder diesen androht) sowie
  • dass die Schutzmaßnahmen im Interesse der EU liegen.

Das Instrument der Schutzmaßnahmen unterscheidet sich ein wenig von den Antidumping- und Antisubventionsverfahren und wurde von der EU bisher nur äußerst zurückhaltend eingesetzt.

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