Lebensmittel- und Warenpraxis (NVWA)

In den Niederlanden führt die Niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (Nederlandse Voedsel- en Waren Autoriteit, NVWA) die Aufsicht über Unternehmen, die Produkte importieren und in den Handel bringen. Dass Produkte, die in den Handel gebracht werden, sicher sein müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür müssen jedoch etliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wann ist ein Produkt unsicher? Wer bestimmt das, und was geschieht, wenn die NVWA einen anderen Standpunkt einnimmt als das betreffende Unternehmen?

Europäische Warengesetzgebung

Während in den Niederlanden früher das Warengesetz bestimmte, wann ein Produkt aus dem Handel genommen werden musste, wird inzwischen für zahlreiche Produktkategorien (darunter Lebensmittel, medizinische Hilfsmittel, Kosmetika, Spielwaren, Maschinen und Apparatur usw.) durch ausführliche europäische Regelsetzung bestimmt, welchen Anforderungen in Bezug auf Zusammensetzung, Qualität, Etikettierung und CE-Kennzeichnung genügt werden muss. Diese Regelsetzung dient dem Zweck, dem Verbraucher ein hohes Schutzniveau zu bieten, was die Produkte anbetrifft, die er konsumiert, ge- oder verbraucht. Die europäische Regelsetzung auf diesem Gebiet entwickelt sich noch immer schnell. Die Komplexität der Regeln stellt Unternehmen vor die enorme Herausforderung, alle Vorschriften bleibend zu erfüllen. Hinzu kommt, dass die europäische Regelsetzung zwar harmonisiert ist, aber die Kontrolle und Durchsetzung den nationalen Aufsichtsbehörden überlassen bleibt. Hierdurch entstehen Auslegungs- und Durchsetzungsunterschiede.

Risiken und Auswirkungen unsicherer Produkte

Für Unternehmen sind die Risiken, wenn Produkte unsicher sind – oder wenn sie sonstwie nicht den europäischen Vorschriften genügen, – groß: die NVWA (oder andere Aufsichtsbehörden, wie die Zollbehörde, die Inspektion Lebensumwelt und Transport und die Inspektion Gesundheitswesen & Jugend) hat weitreichende Befugnisse, von denen sie auch Gebrauch macht, wenn sie das für notwendig hält. Wenn Unternehmen unsichere Produkte nicht oder nicht rechtzeitig aus eigenem Antrieb aus dem Handel nehmen, laufen sie das Risiko von Verwaltungsstrafen und in ernsten Fällen sogar das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung. Das hat auch Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen den an dem Inverkehrbringen von Produkten beteiligten Unternehmen. Ein Rückruf bringt vielfach großen kommerziellen Schaden mit sich.

In den vergangenen Jahrzehnten hat der Welthandel mit Lebensmitteln, Rohstoffen und Waren enorm zugenommen, insbsondere die aufstrebenden Märkte in Asien produzieren riesige Mengen, die dazu bestimmt sind, in Europa verarbeitet oder direkt in den Handel gebracht zu werden. In der Praxis zeigt sich, dass es bei dem weitaus größten Teil der Produkte, die als unsicher aus dem Handel genommen werden müssen, um aus Drittländern in die EU importierte Produkte geht. Obwohl das keine Garantie bietet, ist es für Unternehmen, die Lebensmittel, Rohstoffe und Waren importieren, klug, bereits in den Ursprungsländern die jeweiligen Kontrollen durchführen zu lassen. Außerhalb der EU ansässige Unternehmen müssen sich auch über die komplexen europäischen Produktregeln beraten lassen, um zu vermeiden, dass Produkte nicht in der EU in den Handel gebracht werden können. Wir erwarten im Lichte neuer Einfuhrregeln, dass das Augenmerk der Aufsichtsbehörden in den kommenden Jahren (verstärkt) auf diese Einfuhrströme gerichtet sein wird.

Ploum – einzigartiger Track Record

Ploum hat einen einzigartigen Track Record auf diesem Gebiet aufgebaut. Der Schwerpunkt unserer Praxis liegt auf Levensmitteln und Tierfutter (unter anderem: Pestizide, Mikrobiologie und Kontaminationen). Daneben fokussieren wir uns auf andere Produkte, wie medizinische Hilfsmittel, Kosmetika, Spielwaren und fast moving consumer goods (FMCG). Wir assistieren zahlreichen Unternehmen, die es mit Aufsichtsbehörden wie der NVWA zu zun bekommen.

Ploum hat große Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen, die eine Rückrufoperation durchführen müssen, die von der NVWA angesprochen werden, oder die von Abnehmern mit Produkthaftpflichtforderungen belangt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass wir versuchen, unsere Mandanten so glatt und geräuschlos wie möglich in Diskussionen mit der NVWA zu begleiten, wenn nötig aber auch zu Unrecht ergangene Behördenentscheidungen anzufechten. Daneben assistieren wir bei Widerspruch gegen Forderungen und Rückgriff sowie bei allen Aspekten von Versicherungsdeckung, die bei Product Recalls und Rückrufaktionen eine Rolle spielen. Und schließlich können wir unseren Kunden auch assistieren, falls Behörden beschließen, Anerkennungen einzuziehen, strafrechtliche Untersuchungen und Verfolgungen einzuleiten. Kurzum, wir behandeln rechtliche Fragen unter allen rechtlichen Einfallswinkeln und kennen uns aus in den europäischen Regeln und den nationalen Vorschriften.

Die Spezialisten von Ploum haben umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Aufsichtsinstanzen – nach Möglichkeit in gegenseitigem Einvernehmen,– aber nötigenfalls auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht über Haftungsfragen bei Recall- und Rückrufaktionen.

Internationale Netzwerke

International gehört unsere Praxis zu dem Food Lawyers Network und dem Greenlane Netwerk internationaler spezialisierter Zollrechtkanzleien. Hierdurch können wir unsere Mandanten schnell und effektiv unterstützen lassen, sowohl innerhalb als auch außerhalb anderer EU-Mitgliedstaaten.

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